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Informieren Sie sich bitte vorab beim Empfänger Ihrer Übersetzungen, ob diese zwingend beglaubigt werden müssen. Dies ist meist bei Urkunden (Geburts- und Heiratsurkunden, Ausweise, Zeugnisse, Verträge etc.) der Fall. Ab August 2010 erstellen wir beglaubigte Übersetzungen.
Für all unsere sprachmittlerischen Tätigkeiten garantieren wir höchste Qualität.

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